Führerscheininformationen


Führerscheininfos zum Mitführen von Anhängern:

Ab dem 01. Januar 1999 wurde das neue EU- Führerscheinrecht eingeführt.

Führerscheinklasse > B <

Mit dieser Klasse dürfen Sie die folgenden Fahrzeuge/Gespanne fahren:

Führerscheinklasse > BE <

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie diese spezielle Führerscheinklasse, wenn Sie hinter einem KFZ der Klasse B einen der folgenden Anhänger betreiben wollen:

Mit der "alten" Klasse 3 dürfen Sie alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachser) mit KFZ bis 7,5 t zGG ziehen.