Zulassungen und Umschreibungen von Anhängernwerden von uns nur im Kreis Stormarn, Kreis Segeberg und in Hamburg durchgeführt. Hierzu benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen: bei Privatpersonen (deutsche Staatsangehörigkeit)
bei Privatpersonen (nicht-deutsche Staatsangehörigkeit)
bei Firmen, die ins Handelsregister eingetragen sind
bei Firmen, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind
Vereine, Behörden, Glaubensgemeinschaften, Institutionen und alle nicht weiter Aufgeführten können eine Tabelle der benötigten Dokumente als PDF-Datei ansehen. Sie benötigen hierzu den Acrobat Reader ZulassungstermineDie Zulassungen erfolgen in der Regel jeden Mittwoch. ZulassungskostenDie Zulassungskosten entsprechen den Zulassungsgebühren, die wir verauslagen müssen, zuzüglich der Kosten für das Nummernschild. KennzeichenwünscheKennzeichenwünsche bitte unbedingt auf der Vollmacht vermerken. Sollte das Wunschkennzeichen nicht zur Verfügung stehen, wird der Anhänger auf ein anderes Kennzeichen zugelassen. Die zur Realisierung des Kennzeichenwunsches verauslagten Gebühren kommen zu den Zulassungskosten hinzu. |
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Übersichtstabelle Zulassungsdokumente (gezippt) |
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