Zulassungen und Umschreibungen von Anhängern

werden von uns nur im Kreis Stormarn, Kreis Segeberg und in Hamburg durchgeführt. Hierzu benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

bei Privatpersonen (deutsche Staatsangehörigkeit)

  1. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
  2. Gültiger Personalausweis im Original
  3. Vollmacht mit Originalunterschrift des Vollmachtgebers
  4. Einzugsermächtigung KFZ-Steuer

bei Privatpersonen (nicht-deutsche Staatsangehörigkeit)

  1. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
  2. Pass oder Eu-Ausweis und Aufenthaltsgenehmigung
  3. Meldebestätigung (Wohnsitz in der BR Deutschland)
  4. Vollmacht mit Originalunterschrift des Vollmachtgebers
  5. Einzugsermächtigung KFZ-Steuer

 bei Firmen, die ins Handelsregister eingetragen sind

  1. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
  2. Kopie des Original-Handelsregisterauszugs - keine Eintragungsbestätigung
  3. Kopie der Gewerbeanmeldung
  4. Vollmacht auf Geschäftsbogen, unterschrieben vom Geschäftsführer oder Prokuristen (bitte Namen der Unterschrift lesbar mit angeben)
  5. Beidseitige Kopie des Vollmachtgeberausweises

 bei Firmen, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind

  • Wenn Firmen- und Privatanschrift identisch sind, die gleichen Unterlagen wie bei Privatpersonen
  • Bei GbRs ohne HRB Ausweis und Vollmacht von jedem Gesellschafter und Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Wenn die Firmenadresse von der Privatanschrift abweicht, zusätzlich eine Kopie der Gewerbeanmeldung, der Handwerkskarte oder einen der Berufsgruppe entsprechenden Nachweis

Vereine, Behörden, Glaubensgemeinschaften, Institutionen und alle nicht weiter Aufgeführten können eine Tabelle der benötigten Dokumente als PDF-Datei ansehen. Sie benötigen hierzu den Acrobat Reader

Zulassungstermine

Die Zulassungen erfolgen in der Regel jeden Mittwoch.
Somit können alle fertigen Anhänger, bei denen uns die Zulassungsunterlagen komplett bis Montag 17:00 Uhr vorliegen, am Dienstag zugelassen werden.

Zulassungskosten

Die Zulassungskosten entsprechen den Zulassungsgebühren, die wir verauslagen müssen, zuzüglich der Kosten für das Nummernschild.

Kennzeichenwünsche

Kennzeichenwünsche bitte unbedingt auf der Vollmacht vermerken. Sollte das Wunschkennzeichen nicht zur Verfügung stehen, wird der Anhänger auf ein anderes Kennzeichen zugelassen. Die zur Realisierung des Kennzeichenwunsches verauslagten Gebühren kommen zu den Zulassungskosten hinzu.

Übersichtstabelle Zulassungsdokumente (gezippt)
(oder direkt als pdf-Datei)